In der Marktwirtschaft ist der Verkehrswert (auch der Gemeine Wert, der Marktwert, der Zeitwert) ein geschätzter Wert für Gegenstände. Es wird dabei von einem theoretisch zu erzielenden Preis ausgegangen, der bei einem Verkauf des Gegenstandes erzielt werden würde, wobei alle Markteinflüsse berücksichtigt werden müssen.


Bei Grundstücken ist dies zum Beispiel die Lage, die Größe, die Käuferschicht usw. Der Verkehrswert ist demnach eine Prognose auf den Kaufpreis und nicht immer mit diesem identisch. Notverkaufspreise, Gefälligkeitspreise, Liebhaberpreise (ungewöhnliche Verhältnisse) sind deshalb nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen.


Der Verkehrswert von Immobilien ist mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens oder mehrerer dieser Verfahren zu schätzen. Die Verfahren sind in der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (Wertermittlungsverordnung – WertV88) normiert geregelt. Die Legaldefinition des Verkehrswertes liefert hierzu § 194 BauGB.


 

Verkehrswertermittlung