Unsere Honorare können in Anlehnung an die HOAI als Pauschalhonorar vereinbart werden. Alternativ kann selbst-verständlich eine Abrechnung nach Aufwand als Stundenhonorar vereinbart werden.


 

Leistungsphasen 1-9 HOAI

 

Das HAGEN Büro für Architektur + Bauingenieurwesen in Ratzeburg bietet den Bauherren und Eigentümern die Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an § 15 der HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) an.

 

Diese neun Phasen sind:

 

1. Grundlagenermittlung

Hier finden Gespräche, Beratungen und Überlegungen statt, die der eigentlichen Planung vorgeschaltet sind. Bei ersten Terminen klären wir die Aufgabenstellung und beraten die Bauherren zum gesamten Leistungsbedarf. Auch die Bestandsaufnahme und Standortanalyse gehört in diese Phase.

 

2. Vorplanung

Gemeinsam mit den Vorstellungen der Bauherren und den kreativen und fachlichen Vorschlägen der Architekten, kommt es zur Vorplanung und zu ersten Entwürfen. Außerdem fällt in diese Phase die Analyse der Grundlagen. Hier werden die Zielvorstellungen mit den Randbedingungen (Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Rahmenplanung und örtliche und überörtliche Fachplanungen) abgestimmt. Dabei werden Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit unter der Beachtung der Umweltverträglichkeit untersucht. Das Büro ist nun in der Lage, eine Kostenschätzung abzugeben.

 

3. Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung werden die Ergebnisse der Leistungsphase 2 in einem professionell gestalteten Plan zum Bauvorhaben oder der Sanierung dargestellt. Bauherren haben hier die Gelegenheit, am Entwurf Veränderungen vornehmen zu lassen, um ein optimales Ergebnis des Bauvorhabens zu erzielen. Jetzt entsteht der Finanzierungsplan sowie der Bauzeiten- und Kostenplan. Das Büro hat die Aufgabe mit den Behörden die Genehmigungsfähigkeit zu klären. Außerdem wird die Kostenberechnung vorgenommen und mit der Kostenschätzung verglichen.

 

4. Genehmigungsplanung

In dieser Phase wird durch das Büro der Bauantrag vorbereitet und an die Behörde weitergeleitet. Evtl. Detailfragen werden durch unser Büro im persönlichen Kontakt mit dem Prüfer des Antrags besprochen und geklärt.

 

5. Ausführungsplanung

Diese Phase wird auch häufig die Werkplanung genannt und umfasst die detaillierte Ausführung jedes einzelnen Gewerks. Eine gute Ausführungsplanung stellt sicher, dass in der Bauphase jeder beteiligte Handwerksbetrieb in seinem eigenen Gewerk und in Zusammenarbeit mit anderen ein optimales Ergebnis erzielen kann. Dabei wird das Objekt zeichnerisch und rechnerisch mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich der Detailzeichnungen dargestellt. Außerdem ist die Ausführungsplanung für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse sowie für die fehlerfreie Ausführung des Bauvorhabens notwendig.

 

6. Vorbereitung der Vergabe

Diese Phase ist auch die Zeit der Ausschreibungen. Dies bedeutet, dass die vorher in Phase 5 erstellte Ausführungsplanung an kompetente Firmen versendet wird. Hier achtet das Büro darauf, dass für die verschiedenen Gewerke immer mehrere Firmen Angebote über die Kosten abgeben. Nur so entsteht der Wettbewerb, der den Bauherren die beste Leistung zum angemessenen Preis verschafft.

 

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Die Ergebnisse der Leistungsphase 6 werden gemeinsam mit den Bauherren ausgewertet. Das Büro verhandelt ggf. nach und trifft vertragliche Vereinbarungen mit den ausgewählten Firmen.

 

8. Objektüberwachung

Die Objektüberwachung beinhaltet die Bauleitung während der Bauphase. Das Büro überwacht die einzelnen Schritte im Voranschreiten und unterhält regelmäßige Termine mit den jeweiligen Firmen und den Bauherren. Die Anzahl der Kontakte ist abhängig von der Bauphase, in der sich das Gebäude befindet. Die Bauherren werden hierbei immer unbedingt mit in die Entscheidungen einbezogen. Unterstützung in der Auswahl von Materialien und anderen Ausstattungsobjekten ist in dieser Phase, wie auch in den vorangegangenen, durch das Büro selbst- verständlich gegeben.

 

9. Objektbetreuung und Dokumentation

Für Bauherren ist die Sicherheit, auch nach dem Einzug und während der Gewährleistungsfristen optimale Betreuung zu haben, immens wichtig. Durch die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche in Phase 9 ist diesem Bedürfnis Rechnung getragen. So wird das Büro in Fällen der Gewährleistungsansprüche als Gutachter tätig und fordert die Firmen zur Nachbesserung auf.


 

Honorare